WEG-Verwaltung

Der WEG-Verwalter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig, § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Vom Gemeinschaftseigentum umfasst sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder kein Eigentum eines Dritten sind, § 1 Abs. 5 WEG.

Die Aufgaben des WEG-Verwalters ergeben sich aus §§ 27, 28 WEG, der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag. Dazu gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: 

Aufgaben:

  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung 
  • Durchführung der Hausordnung
  • Überprüfung der Verträge der Gemeinschaft
  • Überprüfung- und Anweisung von Rechnungen
  • Buchführung
  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
  • Auftragsvergabe
  • Sofortmaßnahmen
  • Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
  • und vieles andere mehr

Allgemeine Eigentumsverwaltungen:

  • Erfassung der Objekt- und Eigentümerdaten
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten
  • Erstellung und Überwachung der Hausordnung
  • Überwachung – und Änderung von Verträgen
  • Personalwesen (z.B. Hausmeister und Reinigungskräfte)

Wirtschaftsplan

  • Die Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans (Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne)

Jahresabrechnung

  • Die Erstellung einer jährlichen Abrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen)

Eigentümerversammlung

  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Die Erstellung und Versand von ordnungsgemäßen Protokollen
  • Beschlussfassung
  • Umsetzung der Beschlüsse gemäß Protokoll

Buchhaltung

  • Durchführung einer übersichtlichen Buchhaltung
  • Überwachung der Wohngeldzahlungen
  • Mahnwesen
  • Prüfung der Rechnungen

Technische Verwaltung

  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
  • Regelmäßige Begehungen
  • Prüfung und Wartungen von Sicherheitseinrichtungen
  • Auftragsvergabe

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.