Mietverwaltung

Der Miet-Verwalter ist in der Regel mit der Vermietung, Durchführung (insbesondere Erstellung der Betriebskostenabrechnungen) und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objektes tätig. 

Eigentümer können eine einzelne natürliche Person, mehrere Personen (etwa Ehegatten, BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) oder auch eine juristische Person (etwa GmbH) sein. Dabei erstreckt sich die Verwaltung grundsätzlich auf die gesamte Immobilie (etwa Miethäuser mit mehreren Wohnungen, aber auch Einfamilienhäuser).

Maßgeblich für die Aufgaben des Miet-Verwalters ist in erster Linie der Verwaltervertrag. Erfasst sind meistens nachstehende Tätigkeiten:

1. Die allgemeine Verwaltung

Dazu gehört alles, was mit der Vertretung des Eigentümers gegenüber Dritten zusammenhängt:

  • Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
  • Wohnungsabnahmen – und Übergaben
  • Personalwesen (z.B. Hausmeister und Reinigungskräfte)
  • Regelmäßige Information des Eigentümers über die wirtschaftliche Situation des Objektes

2. Die kaufmännische Verwaltung

Hierunter ist die Geldverwaltung über ein eigens für Ihre Immobilie geführtes Treuhand-Bankkonto zu verstehen:

  • Verbuchen der Mietzahlungen
  • Zahlungsüberwachung einschließlich Mahnwesen
  • Zahlungsverkehr für das Objekt mit Lieferanten, Dienstleister, Energieversorgungsunternehmen usw.
  • Rechnungsprüfung
  • Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Erstellung der Jahresabrechnungen für die Mieter 
  • Anlage und Überwachung der Mietkautionen

3. Die technische Verwaltung

  • Die Veranlassung von notwendigen Instandhaltungen und Reparaturen.
  • Einholen von Angeboten
  • Die Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen.
  • Wir kümmern uns um entsprechende Wartungsverträge und sorgen für die Durchführung notwendiger TÜV-Prüfungen zum Beispiel an Aufzugsanlagen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.