Vermietung Ihrer Immobilie

Gerne unterstützen wir Sie bei der Neuvermietung Ihrer Immobilie.

Wir übernehmen für Sie alle notwendigen Arbeiten wie z.B.

  • Objektaufnahme Ihrer Immobilie
  • Vermarktung auf Immobilienportalen
  • Qualifizierte Besichtigungstermine
  • Qualifizierung der Mieterselbstauskünften
  • Erstellung und Durchführung des Mietvertrages
  • Erstellung und Durchführung eines Abnahme- und Übergabeprotokolls
  • Ab- und Anmeldung bei Ämter & Behörden
  • Vorbereitung der Wohnungsgeberbestätigung

NEU: Verkaufsservice


Falls Sie eine Immobilie (ETW, Haus- oder Grundstück) verkaufen möchten, wenden Sie sich vertrauensvoll an unseren Kooperationspartner:

Frank Dill Immobilien
Dill Wohnbau GmbH

Altenbergweg 7a
75236 Kämpfelbach
Tel.: 07232/314405
E-Mail.: info@dillwohnbau.de
www.dillwohnbau.de

Aktuelle Angebote finden Sie unter:

www.immowelt.de

www.immobilienscout24.de

Sie haben Ihre Immobilie bislang selbst verwaltet, möchten aber die Betriebs- und Heizkosten nicht selbst abrechnen.

Dann Sind Sie genau richtig bei uns. Wir bieten Ihnen eine ordnungsgemäße Erstellung der Nebenkostenabrechnung bzw. der Betriebs- und Heizkostenabrechnung für Ihre Mieter an.

Auf der Basis Ihrer Einnahmen- und Ausgabenbelege des betreffenden Jahres erhalten Sie Ihren Jahresabschluss bzw. Ihre Betriebskostenabrechnung, die Sie Ihren Mietern bzw. Ihrem Steuerberater zur Steuererklärung übergeben können.

Die Erstellung der Abrechnung ist dabei unabhängig vom Standort der Immobilie.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.

Der WEG-Verwalter ist für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer zuständig, § 20 Abs. 1 Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Vom Gemeinschaftseigentum umfasst sind das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die kein Sondereigentum (Eigentumswohnung) oder kein Eigentum eines Dritten sind, § 1 Abs. 5 WEG.

Die Aufgaben des WEG-Verwalters ergeben sich aus §§ 27, 28 WEG, der Teilungserklärung und dem Verwaltervertrag. Dazu gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten: 

Aufgaben:

  • Erstellung der Jahresabrechnung
  • Erstellung des Wirtschaftsplanes
  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung 
  • Durchführung der Hausordnung
  • Überprüfung der Verträge der Gemeinschaft
  • Überprüfung- und Anweisung von Rechnungen
  • Buchführung
  • Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs
  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
  • Auftragsvergabe
  • Sofortmaßnahmen
  • Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen
  • und vieles andere mehr

Allgemeine Eigentumsverwaltungen:

  • Erfassung der Objekt- und Eigentümerdaten
  • Vertretung der Eigentümergemeinschaft gegenüber Dritten
  • Erstellung und Überwachung der Hausordnung
  • Überwachung – und Änderung von Verträgen
  • Personalwesen (z.B. Hausmeister und Reinigungskräfte)

Wirtschaftsplan

  • Die Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans (Gesamt- und Einzelwirtschaftspläne)

Jahresabrechnung

  • Die Erstellung einer jährlichen Abrechnung (Gesamt- und Einzelabrechnungen)

Eigentümerversammlung

  • Einberufung und Durchführung der Eigentümerversammlung
  • Die Erstellung und Versand von ordnungsgemäßen Protokollen
  • Beschlussfassung
  • Umsetzung der Beschlüsse gemäß Protokoll

Buchhaltung

  • Durchführung einer übersichtlichen Buchhaltung
  • Überwachung der Wohngeldzahlungen
  • Mahnwesen
  • Prüfung der Rechnungen

Technische Verwaltung

  • Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum
  • Regelmäßige Begehungen
  • Prüfung und Wartungen von Sicherheitseinrichtungen
  • Auftragsvergabe

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.

Der Miet-Verwalter ist in der Regel mit der Vermietung, Durchführung (insbesondere Erstellung der Betriebskostenabrechnungen) und Abwicklung von Mietverhältnissen für den Eigentümer des Objektes tätig. 

Eigentümer können eine einzelne natürliche Person, mehrere Personen (etwa Ehegatten, BGB-Gesellschaft, Erbengemeinschaft) oder auch eine juristische Person (etwa GmbH) sein. Dabei erstreckt sich die Verwaltung grundsätzlich auf die gesamte Immobilie (etwa Miethäuser mit mehreren Wohnungen, aber auch Einfamilienhäuser).

Maßgeblich für die Aufgaben des Miet-Verwalters ist in erster Linie der Verwaltervertrag. Erfasst sind meistens nachstehende Tätigkeiten:

1. Die allgemeine Verwaltung

Dazu gehört alles, was mit der Vertretung des Eigentümers gegenüber Dritten zusammenhängt:

  • Abschluss und Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
  • Wohnungsabnahmen – und Übergaben
  • Personalwesen (z.B. Hausmeister und Reinigungskräfte)
  • Regelmäßige Information des Eigentümers über die wirtschaftliche Situation des Objektes

2. Die kaufmännische Verwaltung

Hierunter ist die Geldverwaltung über ein eigens für Ihre Immobilie geführtes Treuhand-Bankkonto zu verstehen:

  • Verbuchen der Mietzahlungen
  • Zahlungsüberwachung einschließlich Mahnwesen
  • Zahlungsverkehr für das Objekt mit Lieferanten, Dienstleister, Energieversorgungsunternehmen usw.
  • Rechnungsprüfung
  • Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung
  • Erstellung der Jahresabrechnungen für die Mieter 
  • Anlage und Überwachung der Mietkautionen

3. Die technische Verwaltung

  • Die Veranlassung von notwendigen Instandhaltungen und Reparaturen.
  • Einholen von Angeboten
  • Die Beratung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen.
  • Wir kümmern uns um entsprechende Wartungsverträge und sorgen für die Durchführung notwendiger TÜV-Prüfungen zum Beispiel an Aufzugsanlagen.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles und unverbindliches Angebot.